Tierheimähnliche Einrichtung
29.04.2018 - Wir sind zwar eine sog. „tierheimähnliche Einrichtung mit Genehmigung nach dem TierSchG § 11“, Kostenerstattung bekommen wir in den seltensten Fällen. Weder von den Kommunen, noch vom Tierbesitzer bei Rückführung des Fundtieres. Im Normalfall müssten wir jeden der ein Tier findet, an das Tierheim verweisen. Da das häufig nicht klappt, sei es mangels Erreichbarkeit, Kapazitäten oder weil die Finder nicht mobil sind (90 % können noch nicht mal das Tier zu uns bringen). Unser Verein besteht NUR aus ehrenamtlichen Helfern, niemand wird entlohnt und alle Spenden kommen 1:1 den Tieren zugute. Bei einem verletzten Fundtier können wir uns nicht primär um den Verwaltungsakt kümmern, sondern müssen ja sofort handeln. Nicht selten bleiben wir dann auf den Kosten sitzen, weil die Tierhalter der Meinung sind es wäre nicht nötig gewesen.
Manche sagen - wir wären schön blöd …
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